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Ethik – Ihr Vertrauen ist die Grundlage meiner Arbeit

Wer sich für eine kinesiologische Begleitung entscheidet, vertraut mir persönliche Themen an. Deshalb arbeite ich nach klaren ethischen Grundsätzen. Sie beschreiben, was Sie von mir erwarten dürfen: Respekt, Sicherheit, Diskretion und Transparenz.

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Würde

Sie stehen als Mensch im Mittelpunkt, mit Ihren Werten und Ihren Grenzen.

Die Kinesiologin

  • achtet die Persönlichkeit und die Wertvorstellungen der Klientin.

  • stellt das Wohlergehen der Klientin in den Vordergrund.

  • respektiert die Bedürfnisse und Grenzen der Klientin.

  • respektiert den sozialen, ethnischen und religiösen Hintergrund der Klientin.

Sicherheit

Sie werden sorgfältig und kompetent begleitet, ohne Grenzüberschreitungen.

Die Kinesiologin

  • wahrt die körperliche, geistige und seelische Integrität der Klientin.

  • wahrt die Autonomie der Klientin und vermeidet Übergriffe jeglicher Art.

  • wendet nur Behandlungsmethoden an, in denen sie kompetent ist.

  • stellt keine medizinischen Diagnosen und verschreibt keine Medikamente.

Vertrauen

Was Sie mir anvertrauen, bleibt bei mir.

Die Kinesiologin

  • hält sich an die Schweigepflicht.

  • gibt Informationen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Klientin an Dritte weiter.

  • achtet und fördert die Ressourcen sowie die Selbstkompetenz der Klientin.

  • schafft Voraussetzungen, die eine bewusste Teilnahme der Klientin an ihrem Entwicklungsprozess ermöglichen und ihre Selbstverantwortung fördern.

Verantwortung

Ich kenne meine Grenzen und bilde mich laufend weiter.

Die Kinesiologin

  • reflektiert ihre therapeutische Arbeit und bildet sich beruflich und persönlich weiter.

  • erkennt und respektiert ihre beruflichen und persönlichen Möglichkeiten und Grenzen.

  • gewährleistet die Qualität der Therapie und ist bestrebt, diese weiterzuentwickeln.

  • fördert und wahrt das Ansehen des Berufsstandes.

Transparenz

Sie wissen von Anfang an, was Sie erwartet, auch bei Dauer und Kosten.

Die Kinesiologin

  • informiert die Klientin über die Methode, die mögliche Dauer und die entsprechenden Kosten einer kinesiologischen Begleitung.

  • respektiert ihre therapeutischen Grenzen und empfiehlt je nach Situation, eine Ärztin oder eine andere Therapeutin aufzusuchen.

  • fördert die Zusammenarbeit und respektiert andere Methoden und deren Anwenderinnen.

  • setzt den Muskeltest professionell ein (siehe unten).

Grundhaltung im Umgang mit dem Muskeltest

Der Muskeltest ist ein Werkzeug, kein Urteil und keine Diagnose.

Die Kinesiologin setzt den Muskeltest als körpereigenes Rückmeldesystem ein. Der Muskeltest dient als Werkzeug der Informationsbeschaffung. Das Resultat ist eine Momentaufnahme und wird im Zusammenhang mit der aktuellen Thematik der Klientin interpretiert.

Voraussetzungen

Die Kinesiologin

  • ist achtsam im Umgang mit dem Muskeltest.

  • testet zielgerichtet auf der Basis der erarbeiteten Ausgangslage.

  • kennt die anatomischen und physiologischen Hintergründe des Muskeltests.

Anwendung

Die Kinesiologin

  • verwendet den Muskeltest nur mit dem Einverständnis der Klientin.

  • testet einfühlsam und sorgfältig.

  • spricht verbale Aussagen laut und verständlich aus.

  • testet so, dass die Klientin das Resultat physisch und inhaltlich nachvollziehen kann.

Grenzen

Die Kinesiologin

  • setzt den Muskeltest nicht als Entscheidungsinstrument ein.

  • wendet den Surrogattest nur an, wenn die beteiligten Personen im Raum anwesend sind.

  • stellt mit dem Muskeltest keine medizinischen Diagnosen.

  • testet und/oder gibt in der Schweiz zugelassene Arzneimittel nur ab, wenn die nötige Ausbildung und Kompetenz vorhanden sind.

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